Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich
Großengottern
Marktstraße 48
99991 Unstrut-Hainich

Tel.: 036022 942-0
Fax: 036022 942-31

Kontakt

 

Rechtliche Angaben

Vertretungsberechtigt: Herr Zehaczek

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Herr Zehaczek

 

Technische Angaben

Technisch Verantwortlicher und Realisierung: Herr Mathes

Kontakt

 

Elektronische Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich
nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich unter www.lg-unstrut-hainich.de publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Die Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
    • Rich Text Format (*.rtf),
    • Word/OpenDocument(*.doc, *.docx, *.odt)
    • Portable Document Format (*.pdf),
    Weitere Formate sind nur in Ansprache mit der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
  4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  5. Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
  6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  8. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zu verwenden. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  9. Die Entgegennahme von Dokumenten mit elektronischer Signatur ist derzeit nicht möglich.
  10. Verschlüsselte E-Mails oder Dateianhänge (Attachments) von E-Mails, die verschlüsselt worden oder mit einem Kennwort geschützt sind, werden nicht entgegengenommen.

 

Weitere Informationen

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