Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Siedlung“, Gemeinde Schönstedt Landgemeinde Unstrut-Hainich nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
Im Jahr 2024 finden folgende Wahlen statt:
Für diese Wahlen werden für die Wahllokale in unserem Verwaltungsbereich ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.
Bekanntmachung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE- Markt Mühlhäuser Str.“ der Gemeinde Unstrut- Hainich für den Ortsteil Großengottern
und der
8. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE- Markt Mühlhäuser Str.“ der Gemeinde Unstrut- Hainich für den Ortsteil Großengottern
im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Sonstiges Sondergebiet zur Erzeugung von Sonnenenergie am Kalkberg“ Gemeinde Schönstedt nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
im Rahmen der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der VG Unstrut-Hainich nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
In diesem Jahr sind an drei Terminen alle jeweils Wahlberechtigten aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Für diese Wahlen werden für die Wahllokale in unserem Verwaltungsbereich ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Am 26. Mai 2024 finden folgende Kommunalwahlen statt:
Weiter zu den Kommunalwahlen
Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament und noch mögliche Stichwahlen zu den Landrats- oder den Ortschaftsbürgermeisterwahlen statt.
Link zu weiteren Informationen auf wahlen.thueringen.de
Am 1. September 2024 wird die Landtagswahl durchgeführt.
Link zu weiteren Informationen auf wahlen.thueringen.de
Seit 01.01.2016 sind keine Verbrennungen pflanzlicher Abfälle in Thüringen erlaubt außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen gemäß Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung.
Somit ist das Entzünden eines Feuers zum Zweck der Beseitigung von Pflanzenabfällen verboten. Der Wegfall der Traditionsfeuer (Osterfeuer, Maifeuer....) auf Grund der aktuellen Situation (Coronakrise), stellt keine Grundlage zur Änderung der geltenden Gesetzmäßigkeiten dar. Die anfallenden Abfälle sind von den Bürgern bis zur möglichen Verbringung in eine geeignete Anlage, auf dem eigenen Grundstück zu lagern bzw. wenn möglich, zu kompostieren.
Bis auf Weiteres ist es untersagt diverse Brauchtums-, Traditions- und auch Lagerfeuer (offene Feuer) durchzuführen. Das Feuer in einer Feuerschale (Ø bis 1m) ist erlaubt und genehmigungsfrei. Dieses soll ausschließlich dem Zweck als Licht- und Wärmequelle, zum Kochen oder Grillen dienen. Es darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach den entsprechenden Verordnungen, Gesetzen geahndet.
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 34. BImSCHV
Durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde eine Lärmkartierung für die Gemeinden Unstrut-Hainich und Schönstedt durchgeführt. Unter folgenden Links sind die aktualisierten Karten (2022) einsehbar.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Unstrut-Hainich,
vom 16.02.24 bis einschließlich 22.03.24
im Verwaltungssitz Großengottern, Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich, während der Dienstzeiten
montags | von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr |
dienstags | von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 18.00 Uhr |
mittwochs | von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr |
donnerstags | von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr |
freitags | von 8.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben oder elektronisch an das Bauamt übermittelt werden.
Zehaczek
Bürgermeister