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Das Bauamt ist Anlaufstelle für bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen (Baugesetzbuch, Thüringer Bauordnung) sowie zu Fragen der Förderung von Wohnbauten, des Denkmalschutzes und der Unterhaltung gemeindlicher Gebäude.

 

Bearbeitung von baurechtlichen Vorgängen:

Hierzu gehören städtebauliche Satzungen wie Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Klarstellungs- und Abrundungssatzung, Bebauungspläne sowie als verwaltungsinterne Planung die Flächennutzungspläne.

 

Bearbeitung von Stellungnahmen zu Bauanfragen:

Betreuung der Gebäude und baulichen Anlagen von Stadt und Gemeinden in der baulichen Unterhaltung.

Betreuung von Neubau- und Umbaumaßnahmen von Stadt und Gemeinden.

 

Hausnummernvergabe:

Der Antrag ist formlos mit Angabe der Flurstücksnummer und Baumaßnahme bzw. Veränderung einzureichen.

 

Ausbaubeiträge:

Ausbaubeitragssatzungen, Umsetung- und Bescheidung

 

Erschließungs- und Herstellungsbeiträge:

Umsetzung der Satzungen, Erarbeitung von Vereinbarungen

 

Grundstücksverwaltung/ Liegenschaften:

Auskunft in Grundstücksangelegenheiten, Vorkaufsrechte, Vorbereitung von Kaufverträgen

 

Baugrundstücke:

Verwaltung von gemeindeeigenen Baugrundstücken

 

Bauanfragen:

Beratung zu möglichen Standorten, Hilfe bei Abklärung mit Ver- und Entsorgungsträgern

 

Verkehrsanlagen:

Vorbereitung, Betreuung gemeindlicher Straßenbaumaßnahmen

 

Abbruch von Gebäuden:

Beurteilung gemäß Thüringer Bauordnung

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