Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung eines Anhörungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (DS 7/8231)

 

Der Thüringer Landtag hat in der Plenarsitzung am 05. Juli 2023 den o. g. Gesetzentwurf (Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (DS 7/8231) in erster Beratung behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat am 07. Juli 2023 beschlossen, vom 14. August 2023 bis zum 15. September 2023 ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf (DS 7/8231) durchzuführen. Die Anhörung obliegt der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.

In Artikel 1 § 8 des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Unstrut-Hainich-Kreis folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

§ 8 ThürGNGG 2024:
Die Gemeinde Schönstedt wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich eingegliedert. Die Gemeinde Unstrut-Hainich ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.

Das Landratsamt des Unstrut–Hainich–Kreises führt als Rechtsaufsichtsbehörde ein schriftliches Anhörungsverfahren für die Einwohner der Gemeinden Unstrut Hainich und Schönstedt durch.

Es findet in der Zeit vom 14. August 2023 bis zum 15. September 2023 statt.

Der Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (DS 7/8231) liegt in der

Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, im Rathaus, Marktstraße 48 in 99991 Unstrut-Hainich, Zimmer 101

während der folgenden allgemeinen Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht (Einwohner der Gemeinden Unstrut-Hainich und Schönstedt) öffentlich aus.

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens (07.0-1489-0040/22) von jedermann (Einwohner der Gemeinden Unstrut – Hainich und Schönstedt) beim

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
(FD Kommunalaufsicht)
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden. Bei Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegenheit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:

Frage 1:
Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 2:
Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden?

Frage 3:
Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 4:
Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 5:
Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre (Anmerkung: siehe Artikel 3 des Gesetzentwurfs)?

Hinweise zum Datenschutz und zum ThürBeteildokG

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die den ausliegenden Unterlagen beiliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)" hingewiesen.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden. Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben.

Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden, welches auch in der Gemeindeverwaltung bereitgehalten wird. Es kann weiterhin unter:

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-8231/

abgerufen werden.

Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthält, wird auf Ziffer Ill des ausliegenden Informationsblatts sowie das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegende Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.

Mühlhausen, Unstrut-Hainich und Schönstedt, den 31.07.2023

Vockrodt Zehaczek Zöllner

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Leiter Kommunalaufsicht

Gemeinde Unstrut-Hainich
Bürgermeister
Gemeinde Schönstedt
Bürgermeister
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen