Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der VG Unstrut-Hainich nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der VG Unstrut-Hainich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist.

Durch die 7. Änderung soll die Entwicklung eines Wohngebietes im Bereich der bestehenden Wohnbebauung in Neuschönstedt in der Ortschaft Schönstedt ermöglicht werden. Zugrunde gelegt wird der Entwicklung von neuen Wohnbauflächen eine Wohnbedarfsermittlung und Priorisierung zur Entwicklung von Wohnbauflächen in der gesamten Landgemeinde Unstrut-Hainich.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes (Lageplan in der Anlage) zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom

02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025

im Verwaltungssitz Großengottern Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich Großengottern, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich während der Dienstzeiten

montags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
donnerstags  von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags von 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der Landgemeinde Unstrut-Hainich

https://www.lg-unstrut-hainich.de/

im o.g. Zeitraum einsehbar.

Zehaczek
Bürgermeister

 

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