Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl I Seite 1084) darf die Meldebehörde Daten der Einwohner übermitteln. Es besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, gegen diese Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen. Bürger, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können dies ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich. Das Formular kann im Anhang heruntergeladen werden. Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.

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